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RekurskommissionenDirekt zum Inhalt springen. Parlament, Regierung, Justiz, Verwaltung. Die Rekurskommisssionen sind Teil der Verwaltungsrechtspflege. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Gesetzgebung. Präsidium, Mitglieder und Ersatzmitglieder werden vom Regierungsrat auf Amtsdauer gewählt. Das Verwaltungsgericht beaufsichtigt die Geschäftsführung der Rekurskommissionen sowie der Enteignungskommission. 41 52 123 45 67. 41 52 123 45 68.
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