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JSG-Camps - CampanmeldungAlle Teilnehmer haben den Anweisungen des Veranstalters zu Folge zu leisten. Grobe Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von den Veranstaltungen, ohne Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbetrags. Bei durch Teilnehmer verursachten Schäden wird die private Haftpflichtversicherung der beteiligten Verursacher in Anspruch genommen. Während des gesamten Camps ist ein Verlassen der Veranstaltungsorte (Halle, Sportgelände) nicht gestattet, es sei denn, dies wurde vorher. Mit der Anerkennung der Teilnahmeb...
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