aufsicht-verwges.justiz.gv.at
Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften - VGR
http://aufsicht-verwges.justiz.gv.at/aufsicht/html/default/8ab4a8a42ce5175c012d2c04cbf10282.de.html
Direkt zum Inhalt dieser Seite. Am 296.2009 wurde der Betrieb der Verwertungsgesellschaft Rundfunk auf die Verwertungsgesellschaft Rundfunk GmbH übertragen. Wahrnehmung verschiedener Rechte und Vergütungsansprüche der Rundfunkunternehmer. Tel 43 (1) 878 78-12300. Fax: 43 (1) 878 78-12302. 2016, Bundesministerium für Justiz, 1070 Wien, Museumstr. 7.
literar.at
Kabel-TV und Mobile-TV Entgelt
http://www.literar.at/nutzer/kabel-tv-und-mobile-tv-entgelt
Kabel-TV und Mobile-TV Entgelt. Kabel-TV und Mobile-TV Entgelt. Rundfunksendungen von Werken dürfen nur dann zu einer Weitersendung benutzt werden, wenn der/die weitersendende Rundfunkunternehmer/in (Kabelnetzbetreiber/in) die Bewilligung dazu von den zuständigen Verwertungsgesellschaften. Aus diesem Grund haben wir mit dem Allgemeinen Fachverband des Verkehrs (Wirtschaftskammer Österreich) einen Gesamtvertrag. Geschlossen. Für die VAM. Ergebende Entgelt ist pro Kalenderquartal bis zum Zehnten des ersten...